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Information zur Änderung der Gesetzeslage zur Kontenpfändung ab 01.01.2012
Pfändungsschutz ab 1. Januar 2012 generell nur noch über das "P-Konto"
Zum 1. Juli 2010 wurde das sogenannte „P-Konto“ nach
§ 850k ZPO eingeführt. Seine vollständige
Bezeichnung lautet Pfändungsschutzkonto. Nur in der
Übergangszeit bis 31. Dezember 2011 ist noch weiterhin
bisheriger Kontoschutz möglich.
Bei Arbeitnehmern wurden bisher Lohnzahlungen in bestimmten
pfändungsfreien Grenzen über gerichtliche Beschlüsse
freigegeben. Bezieher von Sozialleistungen wie z. B.
Arbeitslosengeld, Hartz IV-Leistungen oder Renten etc. hatten
bislang die Möglichkeit, die Leistungen innerhalb von zwei
Wochen ab Gutschrift jeweils zu verbrauchen.
Beide Schutzformen entfallen vollständig.
Wird das Girokonto nicht in ein P-Konto umgewandelt, entfällt
ab dem 1. Januar 2012 der durch die Freigabebeschlüsse
erwirkte Pfändungsschutz. Die auf der Grundlage des bis zum
31. Dezember 2011 geltenden Rechts erlassenen
Freigabebeschlüsse der Vollstreckungsgerichte gelten nicht
über den 31. Dezember hinaus fort. Sie werden mit Ablauf des
31. Dezember 2011 gegenstandslos.
Es ist daher dringend nötig, bei bestehenden oder drohenden
Kontopfändungen eine Umwandlung des bisherigen Kontos in ein
P-Konto rechtzeitig vor dem 1. Januar 2012 vorzunehmen. Gerade bei
bereits bestehenden Pfändungen ist sonst das „böse
Erwachen“ vorprogrammiert.
Die Umwandlung wird nur auf Antrag des Kunden bei seiner Bank /
Sparkasse vorgenommen. In der Regel kann die bisherige Kontonummer
beibehalten werden.
Bei einem P-Konto ist ein Mindestbetrag in Höhe von 1028,89
€ monatlich ohne weiteres pfandfrei, unabhängig von der
Einkommensart. Bei Unterhaltsverpflichtungen für
Familienangehörige kann dieser Betrag nach Vorlage
entsprechender Nachweise erhöht werden. Auch
Selbstständige können ein P-Konto führen. Eine
einzelfallabhängige Anpassung ist weiterhin auf Antrag
möglich.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Bank oder Sparkasse
oder auch im Internet auf der
Homepage des
Bundesministeriums der Justiz.
